KfW-Unternehmerkredit (037 KfW)
- Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
- Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR).
KfW-Kredit für Wachstum (290 KfW)
- Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung (bisher Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung)
- Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Mrd. auf 5 Mrd. EUR.
- Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zu individuell strukturierten, passgenauen Konsortialfinanzierungen erleichtert
Zinsgünstiges Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Vorhaben im In- und Ausland – optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK oder einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW für das durchleitende Kreditinstitut.