Rückmeldeverfahren zur #NRWSoforthilfe2020 ab Herbst wieder *Update*

Vor wenigen Minuten wurde u.a. auf Facebook durch Wirtschaft.NRW die Reaktivierung des Rückmeldeverfahrens für die NRW-Soforthilfe-2020 gemeldet. Dazu gab es folgende Info:

Land #NRW setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der #NRWSoforthilfe2020 durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf. Die Verbesserungen betreffen unter anderem Personalkosten, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge.
Mehr Infos▶️wirtschaft.nrw/pressemitteilung/land-setzt-verbesserungen-bei-der-abrechnung-der-nrw-soforthilfe-durch-und-nimmt
Fragen?▶️0211/7956-4995

Update 16:00 Uhr

Das Land #NRW setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der #NRWSoforthilfe2020 durch, unter anderem bei den Personalkosten, Stundungen und der Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge. Wie geht es nun weiter?
✔️Das Rückmeldeverfahren wird noch vor den Herbstferien fortgesetzt.
✔️Die Rückmelde-Frist wird bis zum 30. November 2020 verlängert.
✔️Mögliche Rückzahlungen müssen erst bis zum 31. März 2021 erfolgen.
✔️Alle Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger werden von den Verbesserungen profitieren, auch wenn die Rückmeldung bereits erfolgt ist.
▶️Weitere Infos: wirtschaft.nrw/pressemitteilung/land-setzt-verbesserungen-bei-der-abrechnung-der-nrw-soforthilfe-durch-und-nimmt
Fragen?▶️0211/7956-4995

2 Kommentare

Hoff 26. September 2020 Antworten

Was ist mit dem die 9.000 bekommen haben.Und kein Geld mehr haben?

Kreativ MG 27. September 2020 Antworten

Man kann noch bis zum 30. September die Überbrückungshilfe(+) beantragen, dies ist das Folgeprogramm zur Soforthilfe.

https://corona.kreativ-mg.de/2020/07/09/ueberbrueckungshilfe-nrw-ueberbrueckungshilfe-plus/

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