Wie bereits erwähnt, gibt es nun die Möglichkeit weitere Unterstützung – die Überbrückungshilfe 2020 – zu beantragen, die Vorgaben und das Prozedere sind nun konkreter und straffer organisiert!
So dürfen wohl entsprechende Hilfen nur noch mit bzw. durch einen Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Des Weiteren gibt es auch diverse Aufschlüsselungen und prozentuale Angaben, zur Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs und vor allem Anspruchs.
Folgende zwei „Pakete“ sind aktuell: