Soforthilfe jetzt auch für den Lebensunterhalt anwendbar!

Seit heute ist es offiziell, die NRW-Soforthilfe-2020 kann teilweise auch für den Lebensunterhalt verwendet werden. Relativ früh wurde von diversen Netzwerken und Verbänden gefordert, das der Zuschuss nicht nur für Betriebskosten, sondern auch für den Lebensunterhalt, primär von Solo-Selbstständigen & Co., verwendbar sein soll.

Die bisherige Einschränkung dazu, ist seit heute Vergangenheit:

… Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2000 Euro. …

Quelle: PW Wirtschaft.NRW – Landesregierung weitet Investitionen in die NRW-Soforthilfe aus

2 Kommentare

Uta Schmitz-Esser 28. Juli 2020 Antworten

Am 29.3.20 stand auf „Wirtschaft-NRW“:
„Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.“

Wieso jetzt die Kehrtwende?

Stefano Picco 28. Juli 2020 Antworten

Weil damals die Lebensunterhaltskosten nicht berücksichtigt oder zumindest erwähnt wurden.

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